Vermögenswirksame Leistungen (VL) stellen einen finanziellen Bonus dar, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt zahlen können. Sie sind eine Form der Lohnzusatzleistung, die das Ziel verfolgt, die Vermögensbildung der Arbeitnehmer zu unterstützen. Grundlegend für die Vermögensbildung sind Sparprozesse.
Und genau hier setzen vermögenswirksame Leistungen an, indem sie das Sparen attraktiver und leichter machen.
In Deutschland hat der Gesetzgeber ein System geschaffen, das vermögenswirksames Sparen fördert. Dieses System ist nicht nur attraktiv für Arbeitnehmer, sondern bietet auch Arbeitgebern Vorteile.
Durch die Zahlung von VL können sie die Mitarbeiterbindung stärken und ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen.
Zusammenfassung: 10 Fakten zu vermögenswirksamen Leistungen
- Keine allgemeine Pflicht: Vermögenswirksame Leistungen sind für Arbeitgeber keine generelle Pflicht, es sei denn, dies ist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen anders festgelegt.
- Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge: Die VL können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufgebracht werden. Arbeitnehmer können einen Teil ihres Gehalts in vermögenswirksame Leistungen umwandeln.
- Maximale Beiträge: Der maximale Beitrag, den Arbeitgeber zu vermögenswirksamen Leistungen leisten können, beträgt 40 Euro pro Monat.
- Anlageoptionen: Es gibt verschiedene Anlageformen für VL, darunter Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne.
- Staatliche Förderungen: VL können unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden. Arbeitnehmer mit geringem bis mittlerem Einkommen können eine Sparzulage für Arbeitnehmer oder eine Wohnungsbauprämie beantragen.
- Siebenjährige Bindungsfrist: Vermögenswirksame Leistungen sind in der Regel an eine Bindungsfrist von sieben Jahren gebunden. Erst danach kann über das angesparte Geld verfügt werden.
- Flexibilität für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre VL in verschiedene Anlageformen zu investieren und können selbst bestimmen, wie ihr Geld angelegt wird.
- Gehaltsabrechnung als Nettoabzug: Bei der Gehaltsabrechnung fungieren vermögenswirksame Leistungen als Nettoabzug. Der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag ist steuer- und sozialabgabenpflichtig.
- Keine Übernahmepflicht bei Jobwechsel: Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes ist der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen fortzuführen.
- Vermögensbildung für Arbeitnehmer: VL sind ein effektives Mittel zur Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Sie ermöglichen es Arbeitnehmern, systematisch ein Vermögen aufzubauen und von Zuschüssen und Steuervorteilen zu profitieren.
Gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die Arbeitnehmern helfen soll, langfristig ein Vermögen aufzubauen. Die Frage, ob ein gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Das heißt, nicht jeder Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber verlangen, VL zu zahlen. Stattdessen hängt der Anspruch auf VL von den individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
In einigen Branchen und Unternehmen sind VL jedoch in Tarifverträgen festgeschrieben. In diesem Fall haben Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen, einen gesetzlichen Anspruch auf VL. Der Umfang der Leistungen und die Bedingungen für den Anspruch werden in diesen Verträgen festgelegt.
Es kann auch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Zahlung von VL geben, die in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten sind. Auch in diesem Fall haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf VL.
Vertrag für vermögenswirksame Leistungen – Worauf achten?
Der Vertrag für vermögenswirksame Leistungen ist der rechtliche Rahmen, der die Bedingungen für die Zahlung und Anlage der vermögenswirksamen Leistungen festlegt. Der Vertrag legt unter anderem fest, wer die vermögenswirksamen Leistungen zahlt (Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder beide), in welcher Höhe und Frequenz die Zahlungen erfolgen und wie das Geld angelegt wird.
Es ist wichtig, diesen Vertrag sorgfältig zu prüfen und zu verstehen, bevor man sich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen entscheidet. Man sollte sich insbesondere über die Anlageoptionen, die Bindungsfrist, die Möglichkeiten der vorzeitigen Kündigung und die steuerlichen Implikationen informieren.
Funktionsweise von vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen werden nicht direkt ausgezahlt, sondern in spezielle Sparverträge eingezahlt. Diese Sparverträge haben in der Regel eine Laufzeit von sechs oder sieben Jahren.
Die Arbeitnehmer können zwischen verschiedenen Anlageformen wählen, beispielsweise einem Banksparplan, einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan. Der Arbeitgeber zahlt die VL direkt in den gewählten Sparvertrag ein.
Neben der Zahlung des Arbeitgebers können die Arbeitnehmer auch eigene Sparbeiträge leisten, um die maximale Förderung zu erhalten. Die Höhe der Förderung ist dabei vom Einkommen des Arbeitnehmers abhängig. Ebenso besteht die Möglichkeit, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, etwa die Sparzulage für Arbeitnehmer oder die Wohnungsbauprämie.
Vermögenswirksame Leistungen beantragen: ein Leitfaden
Vermögenswirksame Leistungen können einen bedeutenden Beitrag zur Vermögensbildung leisten. Doch wie beantragen Sie diese Leistungen? Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie vermögenswirksame Leistungen beantragen und nutzen können.
1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber
Der erste Schritt besteht darin, sich bei Ihrem Arbeitgeber zu informieren, ob er vermögenswirksame Leistungen anbietet und wie hoch diese sind. Einige Arbeitgeber bieten Informationen und Beratung zu diesem Thema an. Es ist auch hilfreich, sich über die steuerlichen Aspekte der VL zu informieren.
2. Wählen Sie eine Anlageform
Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Anlageformen für VL, darunter Banksparpläne, Bausparverträge und Fondssparpläne. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, die Sie in Abhängigkeit von Ihren finanziellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft abwägen sollten.
3. Eröffnen Sie einen Sparvertrag
Sobald Sie eine Anlageform ausgewählt haben, eröffnen Sie einen entsprechenden Sparvertrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Anbieter. Sie füllen einen Antrag aus, indem Sie die Höhe Ihrer monatlichen Einzahlung und die Laufzeit Ihres Sparvertrags festlegen.
4. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber
Nachdem Sie den Sparvertrag eröffnet haben, informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Kontodetails. Ihr Arbeitgeber benötigt diese Informationen, um die VL direkt in Ihren Sparvertrag einzahlen zu können. In der Regel stellen Sie Ihrem Arbeitgeber dafür eine Bescheinigung Ihrer Bank oder Ihres Anbieters zur Verfügung.
5. Prüfen Sie die Möglichkeit staatlicher Förderungen
Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf staatliche Förderungen haben, wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die Arbeitnehmern mit geringem bis mittlerem Einkommen gewährt wird, wenn sie vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen. Sie kann für VL, die in einem Bausparvertrag oder in Aktienfonds angelegt werden, beantragt werden.
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hängt vom Einkommen und der Art der Anlage ab. Sie beträgt derzeit 20 % für VL, die in Aktienfonds angelegt werden, und 9 % für VL, die in einen Bausparvertrag fließen, bis zu einer maximalen Anlagesumme von 400 Euro bzw. 470 Euro pro Jahr.
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, müssen Arbeitnehmer einen Antrag beim Finanzamt stellen. Es ist wichtig, die Einkommensgrenzen zu beachten, da die Sparzulage nur gewährt wird, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
6. Führen Sie den Sparvertrag fort
Nachdem Sie Ihren Sparvertrag eröffnet und Ihren Arbeitgeber informiert haben, führen Sie Ihren Sparvertrag fort. Das bedeutet, dass Sie regelmäßig in Ihren Sparvertrag einzahlen und den Verlauf Ihrer Anlage verfolgen.
Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, dieses Geld anzulegen. Die Wahl der richtigen Anlageform hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und Ihrem finanziellen Hintergrund ab. Nachfolgend stellen wir Ihnen die drei gängigsten Anlageformen vor.
Banksparplan
Der Banksparplan ist eine sehr sichere Anlageform. Bei dieser Option zahlt Ihr Arbeitgeber die VL in einen Sparvertrag bei Ihrer Bank ein. Der Vorteil dieser Anlageform ist, dass Ihr Geld sicher angelegt wird und Sie eine garantierte Verzinsung erhalten. Allerdings sind die Zinsen bei Banksparplänen in der Regel relativ niedrig, besonders in Zeiten niedriger Zinssätze.
Der Banksparplan ist daher vor allem für Personen geeignet, die Wert auf Sicherheit legen und kein Risiko eingehen möchten.
Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist eine weitere Option, wenn Sie Ihre VL anlegen möchten. Bei dieser Anlageform wird das Geld in einen Bausparvertrag eingezahlt, der es Ihnen ermöglicht, nach einer bestimmten Sparphase ein zinsgünstiges Darlehen für den Kauf oder Bau einer Immobilie zu erhalten.
Ein Bausparvertrag kann daher eine gute Option sein, wenn Sie in der Zukunft eine Immobilie erwerben möchten. Zudem können Sie für einen Bausparvertrag unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsbauprämie vom Staat erhalten.
Fondssparplan
Die dritte Option ist der Fondssparplan. Bei dieser Anlageform werden die VL in Investmentfonds angelegt. Die Rendite dieser Anlageform hängt von der Entwicklung der Fonds ab. Das bedeutet, dass Sie eine höhere Rendite erzielen können als bei einem Banksparplan oder einem Bausparvertrag, aber es besteht auch ein höheres Risiko.
Ein Fondssparplan ist daher vor allem für Personen geeignet, die bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen und die Chance auf eine höhere Rendite nutzen möchten.
Vorteile der vermögenswirksamen Leistungen
Ein Hauptvorteil der VL liegt in der finanziellen Unterstützung, die Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau erhalten. Die vermögenswirksamen Leistungen ermöglichen es den Arbeitnehmern, ohne großen eigenen Aufwand ein kleines Vermögen aufzubauen. Darüber hinaus können sie von attraktiven Renditen profitieren, insbesondere wenn sie sich für eine Anlageform mit hoher Renditechance, wie beispielsweise einen Fondssparplan, entscheiden.
Unternehmen, die VL anbieten, können dadurch ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und ihre Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden. Denn VL sind eine Form der Vergütung, die langfristig gedacht ist und die Mitarbeiter dazu motiviert, langfristig im Unternehmen zu bleiben.
Tipps für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sollten Sie die Chancen, die sich aus den VL ergeben, nutzen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Anlageformen und wählen Sie diejenige, die am besten zu Ihren finanziellen Zielen und Ihrer Risikobereitschaft passt.
Beachten Sie auch, dass Sie die maximale Förderung nur dann erhalten, wenn Sie auch eigene Sparbeiträge leisten. Es lohnt sich also, regelmäßig in Ihren Sparvertrag einzuzahlen.
Tipps für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber sollten Sie die VL in Ihrer Vergütungsstrategie berücksichtigen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Anlageformen und die steuerlichen Aspekte, um Ihren Mitarbeitern ein attraktives Angebot machen zu können.
Es ist auch wichtig, Ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten und Vorteile der VL zu informieren. Ein gutes Informationsmanagement kann dabei helfen, die Akzeptanz und Nutzung der VL zu erhöhen.
Wissenswertes für Arbeitgeber
Die nachfolgenden Informationen bieten Ihnen als Arbeitgeber eine fundierte Einführung in das Thema vermögenswirksame Leistungen. Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige Aspekte, die für Sie als Arbeitgeber von Bedeutung sind.
Vermögenswirksame Leistungen:
- können bis zu 40,– Euro pro Monat betragen: Der maximale Beitrag, den Sie als Arbeitgeber leisten können, beläuft sich auf 40,– Euro monatlich; der Mindestbeitrag beträgt 6,65 Euro
- sind keine universelle Verpflichtung: Sofern in Tarif- oder vergleichbaren Verträgen nichts anderes festgelegt ist, bleibt die Entscheidung zur Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen Ihnen überlassen
- werden durch regelmäßige Überweisungen umgesetzt: Die Überweisungen erfolgen üblicherweise monatlich direkt auf das Konto des Vertragspartners des Mitarbeiters. Zahlungen auf ein privates Konto sollten vermieden werden
- gewähren Ihren Angestellten die Freiheit der Wahl: Ihre Mitarbeiter haben das Recht, selbst zu entscheiden, welche Sparmaßnahmen sie treffen möchten
- sind für Sie als Arbeitgeber unabhängig von der Arbeitnehmersparzulage: Die Beantragung und alle weiteren Schritte liegen in der Verantwortung des Arbeitnehmers
- werden bei der Gehaltsabrechnung als Nettoabzug behandelt: Der von Ihnen gezahlte Betrag unterliegt der Steuer- und Beitragspflicht und muss daher als Nettoabzug berücksichtigt werden
- beginnen in der Regel nach der Probezeit: Da die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit noch unsicher ist, werden vermögenswirksame Leistungen oft erst nach Ende der Probezeit gewährt
- binden Sie nicht an die Übernahmepflicht: Selbst wenn Ihre neuen Mitarbeiter in ihrer vorherigen Position vermögenswirksame Leistungen erhalten haben, besteht für Sie keine Verpflichtung, diese Zahlungen fortzusetzen
- können aufgestockt werden: Ihre Mitarbeiter können jederzeit entscheiden, ihre vermögenswirksamen Leistungen zu erhöhen, indem sie einen Teil ihres Gehalts dafür verwenden
Ein praktisches Beispiel für vermögenswirksame Leistungen
Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitarbeiter in einem Unternehmen, das Ihnen vermögenswirksame Leistungen anbietet. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen monatlich 40,– Euro zusätzlich zu Ihrem Gehalt in einem von Ihnen gewählten Sparvertrag. Dies könnte beispielsweise ein Bausparvertrag oder ein Fondssparplan sein.
Gehen wir einmal von der klassischen Variante des siebenjährigen Sparplans aus. Das bedeutet, dass Sie sechs Jahre lang monatlich in Ihren Sparvertrag einzahlen (bzw. Ihr Arbeitgeber für Sie einzahlt) und das siebte Jahr eine sogenannte Ruhephase eintritt, in der keine Einzahlungen mehr erfolgen.
Bei einer monatlichen Einzahlung von 40,– Euro ergibt das über die sechs Jahre eine Summe von insgesamt 2.880,– Euro, die Ihr Arbeitgeber für Sie angespart hat. Wenn Sie nun auch noch eigene Sparbeiträge leisten und monatlich beispielsweise 10,– Euro zusätzlich einzahlen, erhöht sich der Gesamtbetrag nach sechs Jahren auf 3.600,– Euro.
Während dieser Zeit wächst Ihr Geld aber nicht nur durch die Einzahlungen, sondern auch durch die Zinsen oder die Wertsteigerung der Fondsanteile, je nachdem, für welche Anlageform Sie sich entschieden haben.
Bei einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von beispielsweise 3 % würde Ihr Gesamtguthaben nach sechs Jahren auf rund 4.000,– Euro ansteigen.
Aber das ist noch nicht alles. Je nach Ihrem zu versteuernden Einkommen haben Sie möglicherweise Anspruch auf staatliche Förderungen, wie die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie. Diese Förderungen können Ihr Gesamtguthaben noch weiter erhöhen.
Dieses Beispiel zeigt, wie vermögenswirksame Leistungen Ihnen dabei helfen können, ohne großen Aufwand ein kleines Vermögen aufzubauen. Und zwar nicht nur durch die Beiträge Ihres Arbeitgebers, sondern auch durch Ihre eigenen Sparbeiträge, die Rendite Ihrer Anlage und mögliche staatliche Förderungen.
Fazit
Vermögenswirksame Leistungen sind ein effektives Mittel zur Vermögensbildung, das sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Vorteile bietet. Sie tragen dazu bei, die finanzielle Sicherheit der Arbeitnehmer zu erhöhen und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken.
Mit dem richtigen Informationsmanagement und der passenden Anlagestrategie können VL zu einem wertvollen Bestandteil der betrieblichen Vergütung werden.
FAQ
Wie viel zahlt der Arbeitgeber bei vermögenswirksamen Leistungen?
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen, die ein Arbeitgeber zahlt, kann variieren. Sie hängt von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie eventuell geltenden Tarifverträgen ab. Der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag liegt bei 40,– Euro pro Monat.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu bezahlen?
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Ob ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen muss, hängt von individuellen Vereinbarungen oder Tarifverträgen ab. Wenn in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen vorgesehen sind, haben Sie einen Anspruch darauf.
Wie bekomme ich vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber?
Um vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Vertrag mit einer Anlagegesellschaft oder Bank abschließen, der die Anlageform festlegt. Diesen Vertrag reichen Sie bei Ihrem Arbeitgeber ein. Nach Vereinbarung zahlt der Arbeitgeber dann die vereinbarten Beträge direkt in diesen Vertrag ein.
Wie wirken sich vermögenswirksame Leistungen auf das Gehalt aus?
Vermögenswirksame Leistungen werden in der Regel vom Bruttogehalt abgezogen und direkt in den gewählten Anlagevertrag eingezahlt. Daher können sie das Nettoeinkommen reduzieren. Allerdings können Sie durch staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage und Steuervorteile finanziell profitieren.
Werden vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt gezahlt?
Ob vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden, hängt von der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab. In manchen Fällen werden sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt, in anderen Fällen werden sie vom Bruttogehalt abgezogen.
Wann lohnt sich VL nicht?
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich in der Regel immer dann nicht, wenn die Kosten für die Anlageform (z. B. Gebühren für den Fonds) die Zulagen und Steuervorteile übersteigen. Zudem können VL weniger attraktiv sein, wenn Sie das Geld vor Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren benötigen, da dann in der Regel Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.
Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Vertrags ausführlich zu informieren und zu prüfen, ob VL in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind.